Wählen gehen!

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Beitragsfoto: Heilbronner Flagge und Wappen

Am Sonntag, 26. Mai 2019 finden in Heilbronn die Wahlen zum Europäischen Parlament und zum Heilbronner Gemeinderat statt.

Als in Heilbronn lebender Deutscher bzw. Unionsbürger können Sie an beiden Wahlen teilnehmen.

Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates (= Unionsbürger) sind Sie wahlberechtigt, wenn Sie in Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Zudem müssen Sie am Wahltag die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Deutsche.

Beachten Sie: Jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden, ob er bei der Wahl zum Europäischen Parlament seine Stimme im Herkunftsland (Immigranten) bzw. seiner neuen Heimat (Emigranten) oder hier in Heilbronn abgegeben wird.

Bitte um Ihre Stimmen!

Da ich selber auf dem Listenplatz 11 der Freien Wähler (FWV HN) für den Heilbronner Gemeinderat kandidiere, bitte ich Sie um drei Ihrer 40 Stimmen.

Voraussetzung zum Wählen ist, dass Sie

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre (Wahl zum Europäischen Parlament) oder mindestens 16 Jahre (Heilbronner Gemeinderat) alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • seit mindestens drei Monaten 
  • in Heilbronn eine Wohnung haben oder sich sonst dort gewöhnlich aufhalten.

Eintrag ins Wählerverzeichnis

Sollten Sie schon einmal in Heilbronn gewählt bzw. eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie auch im Wählerverzeichnis aufgeführt.

Sollten Sie neu in Heilbronn sein oder aber noch nie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann empfehle ich einen Blick ins Wählerverzeichnis.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 6. bis 10. Mai 2019 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Heilbronn einsehen.

Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, können Sie innerhalb dieser fünf Tage Einspruch einlegen. Sie können den Einspruch schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) einlegen. Ihrem Einspruch müssen Sie Nachweise beifügen, dass das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig ist.

Die Stadtverwaltung Heilbronn prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung. Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, falls die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.

Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Einspruch spätestens bis zum 16. Mai 2019.

Achtung: Sind Sie wahlberechtigt aber haben bis zum 3. Mai 2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Heilbronner Stadtverwaltung in Verbindung. 

„Why should there not be a patient confidence in the ultimate justice of the people? Is there any better or equal hope in the world?“

Abraham Lincoln, First Inaugural Address (4. März 1861)

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